Meldestelle für Meldungen zu Gesetzesverstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Wir haben unseren externen Datenschutzbeauftragten Herrn Stefan Auer mit der Bereitstellung und Betrieb einer anonymen Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beauftragt.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Mai 2023.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower)geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.


Sie erreichen die Meldestelle unter folgendem Link:
(Bitte beachten Sie, dass Sie mit Aufruf des Links die Seite verlassen und auf das Hinweisgeberportal der ASCON-Datenschutz GmbH & Co. KG gelangen.)
https://dsgvo2.ds-manager.net/zgm/hinweis_meldung.html?key=Xqsn33unCPjHfe51